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Änderung des Umsatzsteuersatzes
Erläuterungen zur Änderung des Umsatzsteuersatzes
Die Ermittlung der Umsatzsteuer für eine
Rechnungsbuchung (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) erfolgt in PMS32 über 3 Informationen:
§
Das UST-Kürzel wird
jedem Artikel im Artikelstamm zugeordnet und kennzeichnet, ob ein Artikel mit
vollem oder reduziertem Steuersatz verrechnet wird.
§
Das Datum „gültig
ab“ kennzeichnet, ab welchem Datum der Steuerschlüssel
gültig ist. Hierbei wird das Belegdatum (Rechnungsdatum) des
entsprechenden Vorgangs zu Grunde gelegt.
§
Das Steuerland kennzeichnet
das steuerlich relevante Land. In der Regel ist dies im Kunden bzw.
Lieferantenstamm hinterlegt, kann aber in PMS32
vorgangsbezogen in den Kopfdaten geändert werden.
Für das Jahr 2006 zum Beispiel werden in PMS32 die Steuerschlüssel
für den Steuersatz 16% angelegt sein, sinngemäß wie in folgender Grafik dargestellt:
Um PMS32
auf die Änderung des Steuersatzes auf 19% vorzubereiten, müssen Sie
lediglich einen neuen Steuerschlüssel anlegen bzw. kopieren, beim dem im
Unterschied zum bisher genutzten Steuerschlüssel das Datum „Gültig
ab“ auf 01.01.2007 und der Prozentsatz der Umsatzsteuer
auf 19% geändert wird.
Dies sieht dann in PMS32 sinngemäß wie
in folgender Grafik dargestellt aus:
Um den Steuersatz in Ausnahmefällen
unabhängig vom Belegdatum schon mit 19% ausweisen zu können,
empfehlen wir Ihnen, ein neues Steuerlandkürzel anzulegen (z.B.
„D19“) und dieses für einen neuen zusätzlich anzulegenden
Steuerschlüssel zu verwenden. Bei diesem ist das Gültigkeitsdatum
z.B. auf den 01.01.2006, das Steuerland auf D19 und der Prozentsatz auf 19%
festzulegen.
Dies sieht dann in PMS32 sinngemäß wie
in folgender Grafik dargestellt aus:
Siehe auch : Hauptmenü
/ Hauptindex;
/ Dictionary Module
/ Programm- Module
/ Tabellen Index
/ Masken Index
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Weitere Informationen finden Sie unter der aktuellen PMS32 WEB-Hilfe . ©
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