Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

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1      Einleitung. 3

2      Umsetzung. 3

2.1       Steuerschlüssel 3

2.2       FIBU-Gruppen. 4

2.3       Rechnungserfassung. 5

 

 

 


 

 

1         Einleitung

 

Unter bestimmten Umständen wird im Steuerrecht das sogenannte Reverse-Charge Verfahren angewendet. Dabei handelt es sich um eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.
Dies hat zur Folge, dass Rechnungen eines Lieferanten im Inland ohne Vorsteuer gestellt werden.

Dieses Dokument beschreibt die Umsetzung in PMS32.

2         Umsetzung

2.1       Steuerschlüssel

 

Die Definition der Steuerberechnung erfolgt in PMS über die Steuerschlüssel.

 

 

In dieser Maske werden die Schlüssel zur Berechnung der Umsatz- und Vorsteuer definiert.
Für den derzeitigen Steuersatz von 19% im Inland sieht der entsprechende Datensatz in PMS etwa so aus:

 

Der Schlüssel „UST“ selbst wird im Artikelstamm in der Maske „Artikel-Allgemein“ hinterlegt und bestimmt den Steuersatz, mit dem der Artikel belegt werden soll.

Dieser wird in die Verkaufs- und Einkaufsbelegpositionen übernommen und kann dort auch geändert werden.

Um nun das Reverse-Charge- Verfahren anwenden zu können ist zuerst ein neuer Steuerschlüssel zu definieren. Im untenstehenden Beispiel ist dies das Kürzel „004“.

 

Das Gültigkeitsdatum ist je nach steuerlicher Berücksichtigung zu setzen. Die Prüfung erfolgt hier über das Belegdatum / Rechnungsdatum.

 

2.2       FIBU-Gruppen

 

Falls eine FIBU-Schnittstelle zu einer Finanzbuchhaltung eingesetzt wird, sind noch die Sachkonten für die Übergabe zu definieren.

Nach der Neuanlage eines Steuerschlüssels finden Sie dieses in allen Fibugruppen als neue Position wieder.

Für diese Datensätze sind nun an dieser Stelle die Sachkonten für Einkauf (WE) und Verkauf (WA) einzutragen.

Die Sachkonten  sind abhängig vom eingesetzten Kontenrahmen. Bitte stimmen Sie diese Angaben unbedingt mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater ab!

 

 

2.3       Rechnungserfassung

 

Um nun bei der Erfassung von Eingangsrechnungen auf den Steuerschlüssel zurückgreifen zu können, ist in der Positionsliste das Feld „Umsatzsteuer“ (IDC08) einzufügen.

 

 

Soll für eine Position nun das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, ist der Steuerschlüssel, wie im angegebenen Beispiel manuell abzuändern.

Für Artikel, bei denen dies grundsätzlich anzuwenden ist, kann in den Artikel-Stammdaten auch der entsprechende Schlüssel bereits vorgegeben werden. Dies erspart die manuelle Änderung.

 

Zukünftig wird es im Artikelstamm für Ein- und Verkauf separate Felder für den Steuerschlüssel geben, damit die unterschiedliche Betrachtung in Ein- und Verkauf auch im Artikelstamm umgesetzt werden kann.